Archiv - Erhaltenswertes aus der Vergangenheit

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     KLEINGARTENVEREIN „AM NORDRAND „ e. V. GRÖDITZ

-Der Vorstand -

                                                            Gröditz, 09.03.2019
Zählerwechsel         

Liebe Gartenfreunde,

Wie in der Jahreshauptversammlung am 4.März 2017 angekündigt, unterstützt der Vorstand mit nachfolgender Verfahrensweise unsere Vereinsmitglieder mit Stromanschluß beim notwendigen Wechsel des Stromzählers.

 

Rechtsgrundlagen:

1. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind seit dem 01.01.2015 in Kraft und vollumfänglich gültig.

 

Das bedeutet für die Kleingartenanlagen allgemein:

-         Die Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von geeichten Zählern ist seit 2015 vom geschäftlichen und amtlichen Verkehr auch auf den privaten  Bereich erweitert worden.

-         So sind auch Kleingärtner grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden und zu melden, wenn den Gartenfreunden gegenüber verbrauchsabhängig durch den Verein der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mittels ungeeichter Zähler der Stromverbrauch abgerechnet wird.

-         Die geforderte Meldung über den Zählereinbau an das Eichamt mit technischen Angaben und Einbauorten obliegt dem Verein

 

Eichfristen gemäß MessEV:

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt  mit Läuferscheibe         16 Jahre

-Elektrizitätszähler für Privatanwendung, z.B. Haushalt elektronisch                   8 Jahre

 

Verfahrensweise in unserem Verein:

  1. Verantwortlich für den Zählerwechsel ist grundsätzlich der Pächter des Gartens
  2. Mit dem Zählerwechsel einhergehende Kosten trägt ausschließlich der Pächter
  3. Der Zählerwechsel darf nur von Fachpersonal nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Verantwortlichen des Vereins           (Hr. W. Hochmuth/ Hr. B. Müller) ausgeführt werden.
  4. Die mit dem Zählerwechsel anfallenden Daten (Alt- und Neuzähler) sind zu erfassen und dem Vorstand zu übergeben. Der Vorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch eine Abnahme.
  5. Die Erfassung der Daten zum Zählerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber (Pächter) auf einem Formular, das vom Verein zur Verfügung gestellt wird.

Allgemeines:

Der Vorstand bietet den Vereinsmitgliedern an, im Rahmen einer Sammelbestellung die notwendigen Zähler käuflich mittels verbindlicher Bestellung und Vorkasse zu erwerben.

-Wechselstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 29,50 €, zzgl. Einbaukosten

-Drehstromzähler 10/40A, geeicht, Preis 42,00 €, zzgl. Einbaukosten

Der Zählerwechsel  kann durch Fachkollegen des Vereins nach Absprache durchgeführt werden.

Zur Erfassung der Interessenten und der Bestelldaten werden gesonderte, zeitnahe Termine angeboten.

Bitte verfolgen Sie dazu die Aushänge in den Schaukästen oder die Infos auf unserer Webseite www.kgvnordrand.de

Sie können natürlich auch in Eigeninitiative den Zählerwechsel über eine Fachfirma realisieren lassen. Auch hier gelten die Punkte 1 – 5 der Verfahrensweise.

 

Wichtig!

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Zählerwechsel bis Ende 2019 dringend notwendig ist. Bei unbegründeter Nichtbeachtung kann ein Abschalten der Elektroenergieversorgung für den Pachtgarten erfolgen.

Gärten mit Zählerwechsel in den letzten 5 Jahren bleiben von dieser Maßnahme vorerst unberührt.

 

Fragen zum Thema beantworten die Gfr. Wolfgang Hochmuth und Bernd Müller im persönlichen Gespräch oder während der offiziellen Sprechstunde des Vereins

Info:

Die nächste    Vorstandssitzung , verbunden mit der Sprechstunde für unsere Mitglieder und Interessenten, findet am Montag, 

08.05.2025,  ab 17 Uhr  in unserem Vereinshaus am Nordrand statt.

Achtung vormerken:

In Kürze:

"Frühlingserwachen" und Anlagenbegehung 

Der Vorstand

 

Ein paar Gedanken

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, 

Das Gartenjahr 2024 ist Geschichte.  Was bleibt von diesem vergangenen Jahr nun in Erinnerung. Leider hat uns das Wetter im  Jahresverlauf 2024 nicht nur  Glücksmomente beschert. Ein sehr zeitiger Frühlingsstart

brachte die Natur zum Erwachen, Bäume und Sträucher beantworteten dies mit einer ungewöhnlich frühen Baumblüte. Ein reicher Ertrag sollte sich andeuten, ja wäre da nicht wieder die Natur, die ihre eigenen Gesetze schreibt. Eine einzige kalte Frostnacht machten alle Blütenträume zunichte. Auch den Gemüsekulturen erging es nicht viel besser, als am 18. Juni ein orkanartiger Sturm über Gröditz fegte und eine Schneise der Verwüstung hinterließ.

Bäume wurden umgeknickt oder entwurzelt, die Gemüsekulturen wurden Opfer des Sturmes. 

Die Natur  hat den Menschen wieder die Grenzen ihrer Macht aufgezeigt.

 Aber, die Natur hat sich wieder erholt, die Schäden sind größtenteils beseitigt.

Leider war es bestimmt nicht das letzte Ereignis dieser Art.

Im Rahmen der Möglichkeiten hat die Vereinsgemeinschaft in dieser Situation Hilfe angeboten und organisiert. Danke an dieser Stelle den freiwilligen Helfern. 

Und nun zum Jahr 2025:

Am 22. März 2025 wurde unsere jährliche Mitgliederversamm-

lung durchgeführt. Der Vorstand legte Rechenschaft über die Arbeit im Jahr 2024 ab, gab Rechenschaft über die Finanzen im Kassenbericht und die  Mitgliederversamm-lung sprach dem Vorstand dafür die Entlastung aus. Beschlossen wurden der Haushaltplan und der Bau- und Instandhaltungsplan 2025. Alle Beschlüsse wurden einstimmig durch die anwesenden Vereinsmitglieder gefasst.

Bedauerlich und beschämend war allerdings das mangelnde Interesse unserer Vereinsmitglieder an dieser Veranstaltung.

Leider halten es viele Mitglieder auch nicht für erforderlich, sich wenigstens zu entschuldigen. Der amtierende Vorstand wird die neuen Aufgaben auch 2025 in Angriff nehmen. Wir möchten aber eindringlich darauf hinweisen, dass im nächsten Jahr ein neuer Vorstand zu wählen ist. Nach jetzigem Stand werden nicht mehr alle jetzigen Vorstandsmitglieder ihre Arbeit fortsetzen.

Wie es dann weitergeht...?

Wir werden sehen!

 

 Mit Gärtnergruß

Wolfgang Hochmuth

i.A. des Vorstandes des

KGV "Am Nordrand" e.V. Gröditz

 

In der Rechtsecke

zum Nachlesen:

U.a:

Darf ein Vorstand die beräumte Herausgabe der Parzelle fordern ?

Die Antwort finden Sie unter: Aktuelles

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